Sie konnen in Spanien oder bei einem spanischen Konsulat im Ausland beantragen — aber der Ablauf unterscheidet sich.
Wenn Sie bereits in Spanien sind, beantragen Sie bei einer Polizeidienststelle, die fur Auslanderangelegenheiten zustandig ist (Oficina de Extranjeria oder Comisaria de Policia Nacional). Sie brauchen eine cita previa (Vorabtermin), und in beliebten Gebieten kann die Wartezeit Wochen betragen. Wenn Sie ausserhalb Spaniens sind, beantragen Sie beim nachsten spanischen Konsulat — der Prozess ist oft schneller, aber die Anforderungen variieren je nach Land. In beiden Fallen konnen Sie einen Vertreter in Spanien mit einer notariellen Vollmacht (poder notarial) bevollmachtigen.
Was Sie brauchen- Reisepass (Original und Kopie)
- Ausgefulltes Formular EX-15 (Solicitud de Numero de Identidad de Extranjero)
- Nachweis des Grundes: Vorvertrag, Bankschreiben oder Reservierungsdokument
- Gebuhrenzahlung (Modelo 790, codigo 012 — derzeit circa 12 Euro)