IRNR — fiktive Einkommensteuer, auch wenn Sie die Immobilie nie vermieten.
Nicht-Ansassige, die Immobilien in Spanien besitzen, mussen jahrlich IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) uber das Modelo 210 einreichen. Auch wenn die Immobilie nie vermietet wird, rechnet Spanien ein fiktives Mieteinkommen auf Basis des Katasterwerts an — derzeit 1,1%, wenn der Katasterwert in den letzten zehn Jahren revidiert wurde, andernfalls 2%. Der Steuersatz betragt derzeit 19% fur EU/EWR-Ansassige und 24% fur Nicht-EU-Ansassige. Die Einreichungsfrist ist in der Regel der 31. Dezember des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres. Diese Erklarung zu versaumen bedeutet nicht, dass sie verschwindet — sie akkumuliert sich, mit Zinsen und moglichen Zuschlagen.
Wichtige Details- Einreichung uber Modelo 210 — eines pro Immobilie, eines pro Miteigentumer
- Bemessungsgrundlage: 1,1% oder 2% des Katasterwerts (je nach letzter Revision)
- Steuersatz: derzeit 19% (EU/EWR) oder 24% (Nicht-EU)
- Frist: in der Regel 31. Dezember des Folgejahres