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Praktischer Leitfaden

Der Preis im Inserat ist nicht der Preis, den Sie zahlen.

Kaufnebenkosten in Spanien liegen typischerweise bei 10-15 % zusatzlich zum Kaufpreis — und der genaue Betrag hangt von der Region ab, davon ob die Immobilie ein Neubau oder eine Bestandsimmobilie ist, und ob Sie mit einer Hypothek finanzieren. Die meisten Kaufer erfahren die tatsachliche Summe zu spat. Hier ist jeder Kostenpunkt erklart, bevor Sie sich festlegen.

Warum das wichtig ist

Die Anzahlung ist nicht das einzige Geld, das Sie am ersten Tag brauchen.

Anders als in manchen Landern, wo Nebenkosten in die Transaktion einfliessen, trennt Spanien jeden Schritt — und jeder Schritt hat eine Gebuhr. Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer, Notar, Grundbuchamt, Gestoria, Hypothekenabschluss, Immobilienbewertung und laufende Steuern liegen alle ausserhalb des Immobilienpreises. Wenn Sie einen Teil des Kaufs finanzieren, beleiht die Bank in der Regel den Immobilienwert, nicht die Gesamtanschaffungskosten. Das bedeutet: Die Kaufnebenkosten kommen aus Ihren eigenen Mitteln. Die tatsachliche Gesamtsumme fruh zu kennen macht den Unterschied zwischen einem Kauf, der funktioniert, und einem, der ins Stocken gerat.

Die Kostenaufstellung

Vier Kostenbereiche, die Kaufer unerwartet treffen.

Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer

Der grosste Einzelposten — und er variiert nach Region.

Fur Bestandsimmobilien zahlen Sie Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP). Der Satz wird von jeder autonomen Gemeinschaft festgelegt und liegt zwischen 6 % und 10 % des Kaufpreises. Fur Neubauimmobilien vom Bautrager zahlen Sie IVA (Mehrwertsteuer) von 10 % plus AJD (Actos Juridicos Documentados, Stempelsteuer) von 0,5 %-1,5 % je nach Region. Der Unterschied zwischen Regionen kann bei gleichem Kaufpreis mehrere Tausend Euro ausmachen — und manche Gemeinschaften bieten reduzierte Satze fur Erstlingskaeufer, junge Kaufer oder Immobilien in landlichen Gebieten.

Regionale ITP-Satze (Bestandsimmobilien)
  • Comunidad Valenciana: 10 %
  • Andalusien: 7 %
  • Katalonien: 10 % (11 % uber 1 Mio. Euro)
  • Madrid: 6 % — Kanaren, Baskenland, Navarra: 6,5 %-7 %
Notar, Grundbuch und Gestoria

Drei verschiedene Fachleute, drei separate Rechnungen.

In Spanien beurkundet der Notar (notario) die Unterschrift, das Grundbuchamt (registro de la propiedad) tragt Ihr Eigentum ein, und eine Gestoria ubernimmt die administrative Abwicklung, Steueranmeldungen und Koordination zwischen allen Beteiligten. Jeder rechnet separat ab. Notar- und Grundbuchgebuhren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Immobilienpreis und der Komplexitat der Urkunde. Die Gestoria-Gebuhr ist nicht reguliert, aber ubliche Praxis — die Grundbuch- und Steueranmeldungen als auslandischer Kaufer selbst zu erledigen ist theoretisch moglich, aber selten praktikabel.

Typische Kostenspannen
  • Notar: 600-1.200 Euro je nach Immobilienpreis
  • Grundbuchamt (registro): 400-700 Euro
  • Gestoria: 300-600 Euro
  • Gesamtbetrag fur diesen Block: rund 1.500-2.500 Euro
Hypothekenkosten

Wenn Sie finanzieren, bringt die Hypothek ihre eigene Kostenschicht mit.

Eine Hypothek in Spanien umfasst eine Immobilienbewertung (tasacion), die von der Bank beauftragt wird, eine Bearbeitungsgebuhr (comision de apertura), die manche Banken erheben, sowie die Notar- und Grundbuchkosten fur die Hypothekenurkunde — getrennt von der Kaufurkunde. Nach dem LCCI (Ley reguladora de los Contratos de Credito Inmobiliario) tragt die Bank die meisten hypothekenbezogenen Kosten fur den Darlehensnehmer, aber die Immobilienbewertung zahlt immer der Kaufer. Zu verstehen, welche Kosten auf Sie und welche auf die Bank entfallen, gehort dazu, Angebote richtig zu vergleichen.

Hypothekenspezifische Kosten
  • Immobilienbewertung (tasacion): 250-600 Euro, vom Kaufer gezahlt
  • Bearbeitungsgebuhr (comision de apertura): 0 %-1 % — viele Banken haben sie abgeschafft
  • Notar und Grundbuch fur die Hypothekenurkunde: in der Regel von der Bank getragen (LCCI)
  • Lebens- und Gebaeudeversicherung: oft von der Bank als Bedingung verlangt
Laufende Kosten nach dem Kauf

Immobilienbesitz in Spanien bedeutet laufende Steuerpflichten — ob Sie dort leben oder nicht.

Nach dem Kauf zahlen Sie IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, die jahrliche Grundsteuer) an die Gemeinde, Gemeinschaftsgebuhren wenn die Immobilie zu einer Anlage gehort, und — wenn Sie Nichtresident sind — IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes), eine jahrliche unterstellte Mieteinkommensteuer, selbst wenn Sie die Immobilie nie vermieten. Wenn die Immobilie bestimmte Schwellenwerte uberschreitet, kann ausserdem Vermogensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) anfallen. Diese wiederkehrenden Kosten sollten von Anfang an Teil Ihres Budgets sein, nicht eine Uberraschung nach der Unterschrift.

Jahrlich wiederkehrende Kosten
  • IBI (Grundsteuer): variiert nach Gemeinde und Katasterwert
  • IRNR (Nichtresidentensteuer): unterstellt mit 1,1 %-2 % des Katasterwerts, besteuert mit 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU)
  • Gemeinschaftsgebuhren: 50-300+ Euro/Monat je nach Anlage und Leistungen
  • Vermogensteuer: variiert nach Region und Nettovermogen — manche Regionen wenden einen Satz von 0 % an
Mediterranean villa at golden hour

Jeden Euro wert

Die Kosten sind real. Das Leben danach auch.

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